Ethik-Konsulent – Ethik-Kollateral

Meine Aufgabe als Ethik-Konsulent hat m. E. eine gewisse Nähe zur Funktion eines sogenannten „Kollaterals“. Kollateral meint dabei so viel wie beratender Beistand oder Begleiter des Projektverantwortlichen. Modern würde man Kollateral vielleicht auch mit Counselor oder Konsulent bezeichnen. Es ist ein alter Begriff, den Ignatius von Loyola in den "Satzungen" der Gesellschaft Jesu um 1550 beschrieben hat.

Der Kollateral begleitet den eigentlichen Projektbeauftragten / die verantwortliche Führungskraft und steht dieser mit persönlichem Rat und eigener Erfahrung wertschätzend und freundschaftlich zur Seite. Die Aufgabe des Kollaterals ist dadurch charakterisiert, dass er dem Verantwortlichen gegenüber seine Meinung offen darlegt und seine Erfahrungen dann proaktiv einbringt, wenn er davon überzeugt ist, dass es für den Projektfortgang hilfreich sein wird.

Basis der Zusammenarbeit zwischen Kollateral und Manager ist gegenseitiger Respekt, Vertrauen, Offenheit, Dialogbereitschaft und Wertschätzung. Die Letztverantwortung verbleibt stets beim Manager, der Kollateral ist kein Bevollmächtigter. Er soll auch kein „Zensor“ sein, mit dem der Manager nur ungern zusammenarbeitet. Der Kollateral fördert die Fähigkeit des beauftragten Managers und dessen Mitarbeiter zur Kommunikation untereinander; er unterstützt und motiviert den Teamgeist und berichtet – in dringenden Fällen – auch übergeordneten Vorgesetzten. So hält er den beauftragten Manager, Team und Projekt auf Kurs und sorgt für die Einhaltung der ursprünglichen Zielvorgaben. Der Kollateral ist Beirat und Beistand, Counselor und Mentor des Verantwortungsträgers. Und in diesem Sinne verstehe ich meine Funktion als Ethik-Konsulent als die eines Ethik-Kollaterals.

 

© Neumayer Ethics Council 2015


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