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28. September 2021 — Neumayer Ethics Council

Risikokultur und die 6. MaRisk Novelle

Am 16. August 2021 hat die BaFin die 6. MaRisk Novelle veröffentlicht. Die Überarbeitung der letzten MaRisk-Novelle von 2017 ist vor allem auf Änderungen der internationalen Regelsetzung (EBA) zurückzuführen.

Die Überarbeitung betreffen:

  • NPL-Leitlinien zu notleidenden und gestundeten Risikopositionen (Guidelines on management of non-performing and forborne exposures – NPL Guidelines) Auslagerungen (Guidelines on out-sourcing arrangements – Outsourcing Guidelines)
  • ICT Risiko-Leitlinien (Guidelines on ICT and Security Risk Management – ICT Guidelines)

Außerdem: 

  • erfolgen Aktualisierungen in den Bereichen operationelle Risiken, Handelsgeschäfte, Liquidität und Risikotragfähigkeit

 

Das Thema Risikokultur der Novelle 2017 wurde zwar nicht explizit erweitert, bleibt aber nach wie vor wichtiger Bestandteil für eine ganzheitliche Umsetzung. Dabei tangieren Themen der neuen MaRisk Novelle sehr wohl die Risikokultur: 

  • exaktere Trennung der Risikocontrollingfunktion und Compliance-Einheit, d.h. nur noch (reine) Kontrolleinheiten können bei der ComplianceFunktion angesiedelt werden (AT4 Controlling). Interessenskonflikte sollen innerhalb der Compliance-Funktion vermeiden werden und somit operative und überwachende Tätigkeiten besser getrennt werden.
    ► Tangiert den 1. Key Indikator der BaFin: Tone from the Top und den 
    2. Key Indikator: Verantwortlichkeit aller Mitarbeiter
     
  • gemäß den neuen Anforderung aus AT9 Tz. 12 muss  ein  Auslagerungsbeauftragter  ernannt werden mit direkter oder indirekten Berichtspflicht an die Geschäftsleitung. Auch kann der Auslagerungsbeauftragte zugleich der Leiter des (unterstützenden) Auslagerungsmanagements sein. 
    ► Tangiert den 1. Key Indikator der BaFin: Tone from the Top und den 2. Key Indikator: Verantwortlichkeit aller Mitarbeiter
     

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